Hinweis an die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten; (§ 10 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, § 5 Abs. 5 Bundeswahlordnung)
Ö 3
Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 144 Unna I und Bekanntgabe der Entscheidung