Verpflichtung der (erstmalig teilnehmenden) Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten (§ 3 Abs. 3 Landeswahlordnung)
Ö 3
Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse in den Wahlkreisen 115 Unna I und 116 Unna II und Bekanntgabe der Entscheidung