Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Verpflichtung der Beisitzer zur unparteischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung) | ||
Ö 2 | Kommunahlwahl 2014 - Einteilung des Wahlgebietes in WahlbezirkeBeschluss: einstimmig beschlossen | 187/13 | |
Ö 3 | Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen |