Kennzeichenreservierung

Kennzeichenreservierung

Hinweise

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Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 180 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.

Wunschkennzeichen sind Kennzeichenkombinationen, die Kund*innen sich selbst aussuchen können. Serienkennzeichen sind zufällige Kennzeichenkombinationen, die automatisiert durch das Verfahren ausgewählt werden. Kennzeichen sind vor Vorsprache durch die Kund*innen über dieses Modul zu reservieren und geprägt zur Vorsprache in der Zulassungsstelle mitzubringen. Wollen Sie das reservierte Kennzeichen als ein Saison- oder Oldtimer (H), Elektro-/Hybrid (E) -Kennzeichen verwenden, achten Sie bitte darauf, dass der Saisonzeitraum, das H des Oldtimerkennzeichens und das E des Kennzeichen für Elektrofahrzeug, als reguläre Ziffer gelten. Das zu reservierende Kennzeichen muss in diesen Fällen einen Buchstaben oder eine Zahl weniger haben, als in den möglichen Kombinationen genannt.

Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 EUR (Reservierung) + 10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Sollte nur ein Serienkennzeichen reserviert werden, ist nur die Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 EUR bei der Zulassung des Fahrzeuges zu bezahlen.

Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.