Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten (§ 3 Abs. 3 Landeswahlordnung)
Ö 3
Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 117 Unna III – Hamm II Bekanntgabe der Entscheidung