Verpflichtung der (erstmalig teilnehmenden) Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten ( § 3 Abs. 3 Landeswahlordnung)
Ö 3
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 117 Unna III – Hamm II und Bekanntgabe der Entscheidung