TOP Ö 7: Festlegung des behördlichen Umgangs mit Anträgen zu Tierhaltungsanlagen a)kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Umgang mit den verfügbaren Bauleitplanerischen Steuerungsinstrumenten begleiten und beraten b)Rechtliche Möglichkeiten als zuständigeGenehmigungsbehörde ausschöpfen und Gefährdungspotential durch entsprechende Gutachten ausschließen -Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.02.2012 i.d.F. vom 20.03.2012-