TOP Ö 4: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

Beschluss: einstimmig beschlossen