Verpflichtung der Beisitzer zur unparteischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung)
Ö 2VO6 Dok.
Kommunahlwahl 2014 - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke