Verpflichtung der Beisitzer/innen sowie des Schriftführers zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung)
Ö 3VO15 Dok.
Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahl 2020