Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Bestellung eines Schriftführers | ||
Ö 2 | Verpflichtung der Beisitzer/innen sowie des Schriftführers zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung) | ||
Ö 3 | Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 | 034/20 | |
Ö 4 | Verschiedenes |