Verpflichtung der Beisitzer/innen und des Schriftführers zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (§ 6 Abs. 3 KWahlO)
Ö 3
Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Landrates des Kreises Unna