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Anregung gem. § 21 Abs. 1 Kreisordnung (KrO) NRW; Konsequente Nachpflanzungen bei Fällungen oder Zerstörung städtischer Bäume zum nachhaltigen Schutz, Erhalt und Ausbau des Bestandes in Mühlhausen/Uelzen
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31.08.2020 Kreisausschuss TOP 3 öffentlich - Entscheidung
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